Rundschreiben “Tennishalle” an die Abonnent*innen vom 01.11.2020

Liebe Tennishallennutzer*innen,

in der […] Veröffentlichung des TNB (siehe auch www.tnb-tennis.de) sind die Regeln klar beschrieben, unter denen Tennis im November in der Halle in Rodenberg weiter möglich sein wird.

Die gute Nachricht: Es geht weiter!

Aber: 

1. Für die Einhaltung der Regelungen sehen wir die buchende Person (Abo oder Einzelbuchung) in der vollen Verantwortung. Leitet also diese Info an eure Spielgruppen weiter und organisiert euch entsprechend.

2. Gegebenenfalls legt die Stadt Rodenberg noch ein Veto ein – wir sind in Gesprächen. Falls sich hieraus Änderungen ergeben, informieren wir Euch umgehend. 

Bis dahin viel Spaß beim Spiel wünscht die Spartenleitung der SG Rodenberg Tennis.

Karl Reichstein

Info des TNB: Tennis bleibt erlaubt. Aber auch in “unserer” Halle (s.Punkt 7)?

Wir gehen davon aus, dass die Halle genutzt werden darf.

!! Aber das Jugendtraining wird bis auf weiteres im November ausgesetzt. Infos folgen an die Spieler*innen durch den Jugendwart, Gerhard Masur. !!  (siehe unten)

Hier alle weiteren Infos (Stand: 30.10.2020, Auszug aus Newsletter des TNB):

Die aktuelle Verordnung des Landes Niedersachsen wurde heute  am späten Nachmittag veröffentlicht. Wie bereits in den vergangenen Tagen hat das TNB-Präsidium heute digital getagt und unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, juristischen und sportlichen Aspekte folgendes festgestellt und beschlossen:

  1. Es ist, unter Einhaltung aller Vorgaben des Hygieneschutzes, erlaubt, Tennis zu spielen.
  2. Es darf draußen und in der Halle gespielt werden.
  3. Doppel ist nur erlaubt, wenn die Spieler aus höchstens zwei Hausständen kommen.
  4. Training ist weiterhin möglich, allerdings nur als Einzeltraining. Aktualisierung vom 30.10.20: Maximal zwei Spieler*innen  PLUS ein*e Trainer*in. Ausnahme: Die Trainierenden kommen aus einem Hausstand. Für den Leistungs- und Spitzensport gelten besondere Regeln, die individuell mit den betroffenen Spielerinnen und Spielern besprochen werden. An der TennisBase Hannover wird bereits entsprechend gearbeitet.
  5. Es gibt keine Personenbegrenzung in der Halle.
  6. Oberstes Gebot für den Gesundheitsschutz aller ist das strenge Einhalten der Hygieneregeln. Alle Vereine haben entsprechende Konzepte vorliegen. Die wichtigsten Bestandteile sind u.a.: Auf dem gesamten Vereinsgelände, draußen und drinnen, ist die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Mindestabstand von 1,50 Meter überall einhalten und Nutzung von Desinfektionsmitteln.
  7. Falls Hallen durch Kommunen oder Betreiber geschlossen werden, muss der Verein/Spieler die Absprachen vor Ort klären.

Zu Punkt 7: Dies befindet sich noch in Klärung durch die Tennissparte. Wir gehen davon aus, dass die Halle genutzt werden darf, aber die Zustimmung der Samtgemeinde Rodenberg liegt noch nicht vor. Infos folgen.